Willkommen bei 
Psychotherapie 
Christiane Maurer

Hier finden Sie Informationen über meine psychotherapeutische Praxis – zugelassen für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Sie erfahren mehr über mein Behandlungsangebot und den Weg zur Psychotherapie. Wenn Sie darüber hinaus etwas wissen möchten, so können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen!

Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Therapieplatz bei mir ca. 12 Monate.

Achtung neue Adresse ab 1. April 2026:
Q1, 17-18, 4. Stock

Behandlungsschwerpunkte

Sie finden hier eine Auswahl von Problembereichen, mit denen Therapiesuchende in meine Praxis kommen:

  • Selbstwertprobleme
  • Prokrastination
  • Prüfungsängste
  • Erschöpfungszustände
  • Stressreaktionen
  • Schlafstörungen
  • Anpassungsstörungen
  • depressive Verstimmungen
  • Angsterkrankungen
  • Essstörungen
  • Suchterkrankungen
  • psychosomatische Beschwerden
  • Zwangsstörungen
  • körperliche Erkrankungen, die psychische Probleme nach sich ziehen können


Ich behandele Erwachsene, junge Erwachsene und Jugendliche in Einzeltherapie mit Verhaltenstherapie.

Manchmal stellt sich im Erstgespräch heraus, dass ein anderes Therapieverfahren sinnvoll wäre (wie z.B. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Gruppentherapie), sodass ich auf andere Kolleginnen oder Kollegen verweisen würde. 



Der Weg zur Psychotherapie

 Vielen Menschen mit Beschwerden fällt es zunächst nicht leicht, sich einzugestehen, dass sie vielleicht Hilfe benötigen, um ihre Probleme zu lösen. Oft ist schon viel versucht worden, um das Leiden zu lindern – mit mehr oder weniger Erfolg. Für andere ist die Vorstellung, eine Psychotherapie zu beginnen, eine große Erleichterung. 

Organisatorisches

In meiner Praxis können gesetzlich sowie privat versicherte Patienten und Patientinnen behandelt werden. Auch die Kostenübernahme als Selbstzahler ist möglich.

Gesetzliche Versicherung

Psychotherapie ist eine Leistung, welche nach Bewilligung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird.

Die Behandlung beginnt mit bis zu vier Probatorischen Sitzungen, in denen gemeinsam die Symptome erfasst und eine Diagnose und damit die Indikation für eine Psychotherapie erstellt werden. Hierzu wird durch Gespräch und Fragebögen Ihre Biographie betrachtet und ein persönliches Störungsmodell für Ihre Symptome entwickelt. Anhand Ihrer Ziele wird dann ein Behandlungsplan erstellt. In diesem Rahmen erfolgt die medizinische Abklärung (Konsiliarbericht), wobei ausgeschlossen werden soll, dass die psychischen Symptome auf eine körperliche Erkrankung zurückzuführen sind.

Danach kann der Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, welcher von der Krankenkasse bewilligt werden muss, bevor die Therapie beginnen kann. Im Erstantrag werden bei Kurzzeittherapie 12 (mit anschließendem Antrag von weiteren 12 Sitzungen), bei Langzeittherapie 60 Stunden bewilligt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung (EBM). 
 

Zu Beginn und in jedem Behandlungsquartal (Vierteljahr) ist die Vorlage der Versichertenkarte notwendig. 

Private Versicherung

Für Privatpatienten gibt es sehr unterschiedliche Vereinbarungen zwischen Versicherten und Versicherung. In der Regel werden 20, 30 oder eine unbegrenzte Anzahl Stunden pro Jahr von der privaten Krankenkasse erstattet. Psychotherapie ist eine Leistung, welche nach Bewilligung von der privaten Krankenkasse übernommen wird. Einige Verträge schließen jedoch eine Übernahme von Psychotherapie aus. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Die Behandlung beginnt mit bis zu vier Probatorischen Sitzungen, in denen gemeinsam die Symptome erfasst und eine Diagnose und damit die Indikation für eine Psychotherapie erstellt werden. Hierzu wird durch Gespräch und Fragebögen Ihre Biographie betrachtet und ein persönliches Störungsmodell für Ihre Symptome entwickelt. Anhand Ihrer Ziele wird dann ein Behandlungsplan erstellt. In diesem Rahmen erfolgt die medizinische Abklärung (Konsiliarbericht), wobei ausgeschlossen werden soll, dass die psychischen Symptome auf eine körperliche Erkrankung zurückzuführen sind.

Danach kann der Antrag auf Psychotherapie gestellt werden, welcher von der Krankenkasse bewilligt werden muss, bevor die Therapie beginnen kann. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung (GOP). Für Beihilfeberechtigte erfolgt die Beantragung über die Beihilfestelle, dort wird zunächst eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen ) oder eine Langzeittherapie (45 Stunden) bewilligt.

Selbstzahler

Manchmal gibt es Gründe, die Psychotherapie selbst zu zahlen. Dies ist natürlich auch möglich, wobei es mir wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Kostenübernahme für die Behandlung einer psychischen Erkrankung generell zusteht.

Für den Therapiebeginn ist dann nur ein sogenannter Konsiliarbericht notwendig, um abzuklären, ob den Beschwerden körperlichen Ursachen zugrunde liegen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte / Psychotherapeuten (GOP).